Jobwechsel und Betriebsrente 

Jobwechsel und Betriebsrente

43 Prozent der Angestellten in Deutschland zahlen in eine Betriebsrente ein. Durch das Gesetz im Jahr 2002, dass allen Arbeitnehmern das Recht, einen Teil des Gehaltes steuerschonend in Beiträge zur Betriebsrente umzuwandeln, garantiert, ist die Rate steigend.
Bei den Pensionskassen handelt es sich um ein komplettes Vesorgungswerk. Pensionskassen werden von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter, aber auch von Versicherungen für den Gesamtmarkt betrieben. Anders als die firmeneigenen Kassen arbeiten die von den Versicherungen eingerichteten offenen Versorgungswerke profitorientiert.
Beim Jobwechsel müssen die Arbeitnehmer ihre Betriebsrente kündigen oder aber mitnehmen. Die Arbeitgeber sind jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, den alten Vertrag des neuen Beschäftigten zu übernehmen. Das hat zur Folge, dass häufig Stornokosten oder Umschreibegebühren von den Versicherern verlangt werden.
Der Blick ins Kleingedruckte des Betriebsrentenvertrags kann sich also lohnen.
Betriebsrentenverträge die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden sind sicher vor dem Stornozugriff der Versicherungen: Die neuen Tarife sehen keinen Stornoabzug mehr vor.

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