Kündigungsfrist bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen 

Kündigungsfrist bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen

Millionen Verbraucher haben im vergangenen Jahr wegen der angekündigten Steueränderungen überstürzt kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen. Viele bereuen zwischenzeitlich ihre Entscheidung.

Der Bund der Versicherten weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen auch jetzt noch aussteigen zu können. Voraussetzung: Es wurde nicht ausdrücklich auf die seit Dezember 2004 geltende, verlängerte Kündigungsfrist (von 14 auf 30 Tage) hingewiesen. Es ist anzunehmen, dass viele Verträge nur einen Hinweis auf 14 Tage beinhalten. Diese können noch nach bis zu EINEM Jahr ungültig gemacht werden. Die gezahlten Beiträge fließen zurück.

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