Geringerer Arbeitgeberzuschuss
Ab 01.07.2005 sinkt der höchstmögliche Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, den Arbetnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten können.
Sind es bisher 252 Euro monatlich, müssen die Unternehmen ab Juli nur noch bis zu 236 Euro Arbeitgeberzuschuss zuzahlen.
Der Grund ist, dass der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,3 auf 13,4 Prozent gesunken ist, weil die Kassenmitglieder ab Juli den Anteil für Zahnersatz und Krankengeld zusätzlich selbst zahlen müssen.
Nicht betroffen von der Kürzung sind alle Versicherten, deren Beitrag zur privaten Krankenversicherung niedriger ist als der GKV-Höchstbeitrag. Sie bekommen weiterhin 50 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss.
DA muss man sich schon Fragen, oder ?
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