Keine grenzenlose Kaution
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg kann ein Vermieter nicht unbegrenzt Kaution von seinem Mieter verlangen. Maximal 3 Monatskaltmieten darf demnach ein Kaution ausmachen. Absicherung kann allerdings auf verschiedenen Herkünften beruhen, wie. z.B. Kautionssparbuch, Bürgschaft usw. Aber insgesamt gilt nicht mehr als die drei Monatsmieten.
(AZ6U75/05)
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