Haustüre muss abgeschlossen sein 

Haustüre muss abgeschlossen sein

Wird die Haustüre beim verlassen nicht abgeschlossen, kann diess ggf. den Versicherungsschutz kosten. Ein Urteil des Langerichts Koblenz stuft eine zugezogenen Haustür als grob flässig ein. Kommt es zum Einbruch, kann es den Schutz durch die Versicherung kosten.
(AZ: 16 O 150/04)

gefunden bei tarifchecks

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