ADAC KFZ-Versicherung ohne Einspruch
Auch die KFZ-Versicherung des ADAC verzichtet nunmehr auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit". Wie die meisten Versicherer bezahtl die ADAC KFZ-Versicherung nun auch bei grober Fahrlässigkeit. Lediglich bei Alkohol- ode rDrogeneinfluss bleibt die Einrede noch bestehen.
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